Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Heilgeiststraße 63, 18439 Stralsund |
Telefon: | 03831253511 |
Fax: | 0383125353511 |
E-Mail: | kaemmereiamt@stralsund.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Parkstraße 2, 18445 Altenpleen |
Telefon: | 03832345923 |
Fax: | 03832345936 |
E-Mail: | info@altenpleen.de |
Anschrift: | Gartenstr. 69 b, 18442 Niepars |
Telefon: | 03832166121 |
Fax: | 03832166161 |
E-Mail: | info@amt-niepars.de |
Anschrift: | Dorfplatz 2, 18573 Samtens |
Telefon: | 03830615935 |
Fax: | 03830615938 |
E-Mail: | sekretariat@amt-westruegen.de |
Anschrift: | Bahnhofsallee 8a, 18519 Miltzow |
Telefon: | 038328603217 |
Fax: | 038328603240 |
E-Mail: | kasse@amt-miltzow.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 71, 18461 Franzburg |
Telefon: | 03832254123 |
Fax: | 038322703 |
E-Mail: | info@amt-franzburg-richtenberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Hansestadt Stralsund wird, aufgrund ihrer Lage an einer Meerenge der Ostsee, auch als Tor zur Insel Rügen bezeichnet. Die Stadt gehört zu den vier Oberzentren des Landes und seit 2002 zum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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