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Stadtkasse - Häufige Fragen

Muss man die Kosten für einen neuen Personalausweis bei der Stadtkasse bezahlen?

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Der Stadtkasse obliegt es im Allgemeinen, den Zahlungsverkehr der Stadt zu verwalten. Im Rahmen dessen werden auch die erhobenen kommunalen Gebühren und Steuern in Form von Einnahmen verbucht. Regelmäßig ist insofern die Stadtkasse der richtige Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um die Entrichtung der Hundesteuer, der Grundsteuer oder der Abwassergebühren geht. Für andere Gebühren, die beispielsweise für das Beantragen eines Ausweisdokumentes beim Bürgeramt oder für die Ausstellung einer Urkunde im Standesamt entstehen, ist die Kassenverwaltung jedoch normalerweise nicht zuständig. Die in den einzelnen Behörden entstehenden Gebühren begleicht man normalerweise direkt vor Ort. Nicht selten sind hierfür entsprechende Kassenautomaten eingerichtet.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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