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Sozialämter im Landkreis Ammerland - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(12)
Sozialamt des Landkreises
5.1 km von Ammerland
Anschrift:Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede
Telefon:04488560
Fax:0448856444
E-Mail:sozialamt@ammerland.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(32)
Sozialamt
5.68 km von Ammerland
Anschrift:Auf der Lohe 8, 26655 Westerstede
Telefon:0448855510
Fax:0448855302
E-Mail:info@westerstede.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie nach Vereinbarung
(10)
Sozialamt
6.78 km von Ammerland
Anschrift:Kirchstraße 10, 26215 Wiefelstede
Telefon:044029650
Fax:04402965199
E-Mail:info@wiefelstede.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17:30 Uhr
(15)
Sozialamt
7.2 km von Ammerland
Anschrift:Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn
Telefon:04403604513
Fax:04403604444
E-Mail:gemeinde@bad-zwischenahn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(4)
Sozialamt
12.16 km von Ammerland
Anschrift:Sophienstr. 27, 26180 Rastede
Telefon:04402920151
Fax:04402920222
E-Mail:gemeinde@rastede.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Mi, Fr 8.00 - 12.30 Uhr, Do 8.00 - 18.00 Uhr, Sa 9.00 - 12.00 Uhr jeden 2. und 4. Samstag
(10)
Sozialamt
13.71 km von Ammerland
Anschrift:Rathausstr. 7, 26188 Edewecht
Telefon:044059161050
Fax:04405939039
E-Mail:gemeinde@edewecht.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo, Di und Do 14-17 Uhr
(7)
Sozialamt
14.13 km von Ammerland
Anschrift:Hauptstr. 205, 26689 Apen
Telefon:044897356
Fax:044897380
E-Mail:gemeinde@apen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Di+Do 14.00-17.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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