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Polizei Niedersachsen

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Steinförder Str. 3a, 29323 Wietze
Telefon:05146986230
Fax:051469862310
Anschrift:Stechinellistr. 4, 29308 Winsen (Aller)
Telefon:05143667090
Fax:051436670950
Anschrift:Insterburger Str. 6, 29313 Hambüren
Telefon:05084400040
Fax:050844000450
Anschrift:Wedemarkstr. 71, 30900 Wedemark
Telefon:051309770
Fax:05130977150
Anschrift:Jägerstr. 1, 29221 Celle
Telefon:051412770
Fax:05141277150
Anschrift:Celler Str. 41, 29690 Schwarmstedt
Telefon:05071511490
Fax:050715114950
Anschrift:Hannoversche Str. 25, 30938 Burgwedel
Telefon:051399910
Fax:05139991150
Anschrift:Mandelsloher Straße 37, 31535 Neustadt
Telefon:05072307
Fax:0507278344
Anschrift:An der Bahn 1, 29303 Bergen
Telefon:05051471660
Fax:0505147166150
Anschrift:Heerstr. 40, 29693 Hodenhagen
Telefon:051641600
Fax:05164800088
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Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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