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Polizei Mecklenburg-Vorpommern

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hechtschwanz 2, 18292 Linstow
Telefon:0384573330
Fax:03845733326
Anschrift:Am Markt 5, 18292 Krakow am See
Telefon:03845750324
Fax:038457224226
Anschrift:Alt Schweriner Weg 6, 17213 Malchow
Telefon:039932828842
Fax:03993282625
E-Mail:pr.roebel@polmv.de
Sprechzeiten:Dienstag 08:00 - 12:00
Donnerstag 16:00 - 12:00
Öffnungs­zeiten:Das zuständige PR Röbel ist jederzeit unter 039931/848-0 erreichbar.
Anschrift:Hauptstraße 6, 18279 Lalendorf
Telefon:03845220395
Anschrift:Gerhard-Hauptmann-Allee 6, 17192 Waren
Telefon:0399174730
Fax:03991747325
E-Mail:wspd.mv.wspi-waren@t-online.de
Anschrift:Am Mühlenberg 2, 17192 Waren
Telefon:039911760
Fax:03991176225
Anschrift:Am Mühlenberg 2, 17192 Waren
Telefon:039911760
Anschrift:Am Mühlenberg 2, 17192 Waren
Telefon:039911760
Anschrift:Am Mühlenberg 2, 17192 Waren
Telefon:039911760
Fax:03991176225
Anschrift:Mittelwiese 1, 19395 Plau
Telefon:03873544389
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Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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