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Polizei Mecklenburg-Vorpommern (Seite 10)

Info zu Polizei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Ost-West-Straße 30, 18147 Rostock
Telefon:0381377290
Fax:03813772922
Anschrift:Möllner Straße 12b, 18109 Rostock
Telefon:038177070
Fax:03817707226
Anschrift:Möllner Straße 12b, 18109 Rostock
Telefon:038177070
Fax:03817707226
Anschrift:Schillerstraße 6a, 16831 Rheinsberg
Telefon:0339312427
Fax:03393139043
Anschrift:Dammchaussee 1, 18209 Bad Doberan
Telefon:038203560
Fax:03920356227
Anschrift:Dammchaussee 1, 18209 Bad Doberan
Telefon:038203560
Fax:03820356226
Anschrift:Dammchaussee 1, 18209 Bad Doberan
Telefon:038203560
Fax:03820356203
Anschrift:Dammchaussee 1, 18209 Bad Doberan
Telefon:038203560
Fax:03820356226
Anschrift:Berliner Straße 19, 16831 Rheinsberg
Telefon:033931530
Fax:033931532629
Anschrift:Steinstraße 29, 23996 Bad Kleinen
Telefon:03842350011
Fax:03842350224
91 - 100 von 100
Polizei

Die Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.

Polizeiliche Aufgaben

Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.

Polizeidienststellen

Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.

Strafverfolgung

Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.

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