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Unter kleingärtnerischer Nutzung ist die Art der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes verbindlich vorgeschrieben. Ein Kleingarten ist ein Garten der dem Nutzer zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und Erholung dient. In einem Kleingarten werden also Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf angebaut und geerntet. Der Kleingarten liegt normalerweise in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und wird von einem Kleingartenverein verwaltet. Neben den Einzelgärten für die Mitglieder des Kleingartenvereins befinden sich in der gemeinsam genutzten Gartenanlage auch gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen. Dazu gehören u.a. Vereinsheime, Wege, Spielflächen und Spielgeräte.