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Zunächst muss man dem Kleingartenverein beitreten, denn an einer Mitgliedschaft führt nichts vorbei. Dann kann man einen Garten zur Pacht beantragen. Nun regelt der Vorstand des Kleingartenvereins mit dem neuen Vereinsmitglied alle vertraglich notwendigen Schritte. Die Pacht für einen Kleingarten ist u.a. von der Lage, also ob in der Stadt oder auf dem Lande gelegen und von seiner Größe abhängig. Durchschnittlich sind meist nicht mehr als 373 Euro jährlich als Pachtsumme zu entrichten. Hinzu kommt normalerweise eine Ablösesumme die zwischen 1.900 und 3.300 liegen kann. Für den Mitgliedsbeitrag im Verein fallen Kosten von ca. 29 Euro im Jahr an. Nebenkosten für Trinkwasser und Strom sind ebenfalls zu entrichten, falls diese Anschlüsse vorhanden sind. Auch an Versicherungsbeiträge sollte man denken.