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Die meisten Kleingärten und damit ihre Mitglieder sind in Vereinen organisiert. Ein Kleingartenverein ist eine juristische Person und damit auch eigenverantwortlich für seine Angelegenheiten zuständig. Das betrifft u.a. die Satzung des Vereins und alle Ordnungen die das Miteinander im Verein regeln. Dazu gehören beispielsweise neben der Kleingartenordnung sowie die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern. Auch die Vergabe von Gärten wird durch den Verein geregelt. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge, Pacht, Ablösezahlungen sowie Umlage und Gemeinschaftsleistungen werden durch den Kleingartenverein geregelt. Der Dachverband der Kleingärtner ist der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. Er vertritt 20 Landesverbände mit über 15.000 Vereinen in denen ca. 1 Million Kleingärtner organisiert sind.