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Anschrift: | Valdersweg 1, 52399 Merzenich |
Telefon: | 024213990 |
Fax: | 02421399299 |
E-Mail: | buergermeister@gemeinde-merzenich.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 16, 52351 Düren |
Telefon: | 02421220 |
Fax: | 02421221010900 |
E-Mail: | mail@kreis-dueren◦de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 8, 52382 Niederzier |
Telefon: | 02428840 |
Fax: | 0242884150 |
E-Mail: | gemeinde@niederzier.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 25, 52388 Nörvenich |
Telefon: | 02426101122 |
Fax: | 02426101700 |
E-Mail: | info@noervenich.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 7, 52372 Kreuzau |
Telefon: | 024225070 |
Fax: | 02422507498 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Gladbacher Str. 111, 50189 Elsdorf |
Telefon: | 022747090 |
Fax: | 022743511 |
E-Mail: | buergermeister@elsdorf.de |
Anschrift: | Jahnplatz 1, 50171 Kerpen |
Telefon: | 0223758269 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-kerpen.de |
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Die Gemeinde fand 1225 erstmals urkundliche Erwähnung. Merzenich an der Elle ist in der rheinischen Tiefebene gelegen. Die alte katholische Pfarrkirche gilt als Wahrzeichen des Ortes. Darüber hinaus sind...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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