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Einbürgerungsbehörde in Gelsenkirchen (Ausländerbehörde)

Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen

(1.9 Sterne, 208 Bewertungen)
Telefon:02091690
Fax:02091692139
E-Mail:stadt@gelsenkirchen.de
Öffnungszeiten:bitte telefonisch erfragen
Änderung meldenzur Webseite  

Sie benötigen Formulare von der Ausländerbehörde in Gelsenkirchen? Um Ihnen die Kontaktaufnahme zum Amt für Ausländerangelegenheiten zu erleichtern, finden Sie hier Informationen wie die Anschrift, Email und Telefon.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Ausländerbehörde-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 51.5076515, Längengrad: 7.0954933

Ausländerbehörde Gelsenkirchen: Informationen zu Einbürgerungsbehörde

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Einbürgerungsbehörde in Gelsenkirchen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Einbürgerungsbehörde in Gelsenkirchen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Ausländerbehörde Gelsenkirchen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.