Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452130 |
Fax: | 02452131100 |
E-Mail: | info@kreis-heinsberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Madrider Ring 20, 52078 Aachen |
Telefon: | 02414320 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Zollernstraße 20, 52070 Aachen |
Telefon: | 024151987030 |
Fax: | 0241519887030 |
E-Mail: | umweltamt@staedteregion-aachen.de |
Anschrift: | Kaiserplatz 2-4, 52349 Düren |
Telefon: | 02421252651 |
Fax: | 02421251802677 |
E-Mail: | tiefbauamt@dueren.de |
Anschrift: | Gladbacher Straße 111, 50189 Elsdorf |
Telefon: | 02274709210 |
Fax: | 022743511 |
E-Mail: | sdettlaff@elsdorf.de |
Anschrift: | Bismarckstr. 16, 52351 Düren |
Telefon: | 02421220 |
Fax: | 02421221010900 |
E-Mail: | mail@kreis-dueren◦de |
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Geilenkirchen im Kreis Heinsberg liegt ca. 20km nördlich von Aachen im Tal der Wurm und ist wurde schon 1170 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist Geilenkirchen für die Selfkantbahn, welche seit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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