Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452146610 |
Fax: | 02452141095 |
E-Mail: | stadt@heinsberg.de |
Anschrift: | Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452130 |
Fax: | 02452131100 |
E-Mail: | info@kreis-heinsberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven |
Telefon: | 0243382189 |
Fax: | 0243382265 |
E-Mail: | info@hueckelhoven.de |
Anschrift: | Markt 9, 52511 Geilenkirchen |
Telefon: | 02451629215 |
Fax: | 02451629296 |
E-Mail: | gabi.henzler@geilenkirchen.de |
Anschrift: | Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz |
Telefon: | 0243185285 |
Fax: | 02431859285 |
E-Mail: | bernhard.rembarz@erkelenz.de |
Anschrift: | Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf |
Telefon: | 0240450354 |
Fax: | 0240457999354 |
E-Mail: | info@alsdorf.de |
Anschrift: | Rathaus Rheydt, Markt 11, 41236 Mönchengladbach |
Telefon: | 02161259070 |
Fax: | 02161259199 |
E-Mail: | strassenmanagement@moenchengladbach.de |
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Heinsberg im Regierungsbezirk Köln liegt ca. 35km nördlich von Aachen und wurde schon 1255 erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für Besucher ist Heinsberg unter anderem für das Kreismuseum, die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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