Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452145010 |
Fax: | 02452141095 |
E-Mail: | stadt@heinsberg.de |
Anschrift: | Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452130 |
Fax: | 02452131100 |
E-Mail: | info@kreis-heinsberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Roermonder Straße 25-27, 41849 Wassenberg |
Telefon: | 0243249000 |
Fax: | 024324900119 |
E-Mail: | info@wassenberg.de |
Anschrift: | Lambertusstr. 13, 52525 Waldfeucht |
Telefon: | 024553990 |
Fax: | 0245539977 |
E-Mail: | gemeinde@waldfeucht.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven |
Telefon: | 0243382257 |
Fax: | 0243382265 |
E-Mail: | info@hueckelhoven.de |
Anschrift: | Burgstr. 10, 52538 Gangelt |
Telefon: | 02454588304 |
Fax: | 024542852 |
E-Mail: | info@gangelt.de |
Anschrift: | Markt 9, 52511 Geilenkirchen |
Telefon: | 02451629321 |
Fax: | 02451629200 |
E-Mail: | yvonne.wolf@geilenkirchen.de |
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Heinsberg im Regierungsbezirk Köln liegt ca. 35km nördlich von Aachen und wurde schon 1255 erstmals urkundlich erwähnt. Attraktiv für Besucher ist Heinsberg unter anderem für das Kreismuseum, die St...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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