Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Grünestraße 12, 58840 Plettenberg |
Telefon: | 023919230 |
Fax: | 02391923128 |
E-Mail: | post@plettenberg.de |
Anschrift: | Heedfelder Str. 45, 58509 Lüdenscheid |
Telefon: | 023519666316 |
Fax: | 02351966886316 |
E-Mail: | info@maerkischer-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Goethestraße 51, 58791 Werdohl |
Telefon: | 023929170 |
Fax: | 02392917238 |
E-Mail: | post@werdohl.de |
Anschrift: | Alte Burg 1, 58809 Neuenrade |
Telefon: | 023926930 |
Fax: | 0239269348 |
E-Mail: | post@neuenrade.de |
Anschrift: | Plettenberger Straße 27, 58849 Herscheid |
Telefon: | 0235790930 |
Fax: | 02357909350 |
E-Mail: | post@herscheid.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 57413 Finnentrop |
Telefon: | 02721512139 |
Fax: | 027215129139 |
E-Mail: | j.blume@finnentrop.de |
Anschrift: | Kölner Straße 12, 57439 Attendorn |
Telefon: | 0272264233 |
Fax: | 0272264421 |
E-Mail: | stadt@attendorn.online |
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Plettenberg im Märkischen kreis liegt im Westen des Sauerlandes an der Einmündung der Else in die Lenne und wurde schon 1072 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Plettenberg in die Ortsteile...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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