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Anschrift: | Ostkorso 8, 32545 Bad Oeynhausen |
Telefon: | 05731143305 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Portastraße 21, 32423 Minden |
Telefon: | 057180721650 |
Fax: | 057180730000 |
E-Mail: | info@minden-luebbecke.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Oeynhausener Str. 41, 32584 Löhne |
Telefon: | 057321000 |
Fax: | 05732100309 |
E-Mail: | info@loehne.de |
Anschrift: | Lange Straße 60, 32602 Vlotho |
Telefon: | 057339240 |
Fax: | 05733924200 |
E-Mail: | info@vlotho.de |
Anschrift: | Kempstraße 1, 32457 Porta Westfalica |
Telefon: | 0571791255 |
Fax: | 0571791432 |
E-Mail: | info@portawestfalica.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen |
Telefon: | 05221964226 |
Fax: | 05221964480 |
E-Mail: | info@hiddenhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 32278 Kirchlengern |
Telefon: | 052237573154 |
Fax: | 05223757319 |
E-Mail: | info@kirchlengern.de |
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Bad Oeynhausen ist eine Kurstadt im Kreis Minden-Lübbecke an der Mündung der Werre in die Weser und ist gegliedert in Bad Oeynhausen, Dehme, Eidinghausn, Lohe, Rehme, Volmersdingsen, Werste und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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