Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl |
Telefon: | 0229185130 |
Fax: | 0229185125 |
E-Mail: | info@waldbroel.de |
Anschrift: | Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach |
Telefon: | 02261883202 |
Fax: | 02261883200 |
E-Mail: | amt32@obk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 16, 51588 Nümbrecht |
Telefon: | 02293302162 |
Fax: | 022932901 |
E-Mail: | gemeinde.nuembrecht@nuembrecht.de |
Anschrift: | Rathausstr. 12, 51570 Windeck |
Telefon: | 022926010 |
Fax: | 02292601300 |
E-Mail: | buergermeister@gemeinde-windeck.de |
Anschrift: | Hauptstr. 12, 51580 Reichshof |
Telefon: | 02296801237 |
Fax: | 02296801395 |
E-Mail: | info@reichshof.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 51597 Morsbach |
Telefon: | 02294699320 |
Fax: | 02294699187 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-morsbach.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 1, 51674 Wiehl |
Telefon: | 02262990 |
Fax: | 0226299247 |
E-Mail: | rathaus@wiehl.de |
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Waldbröl im Oberbergischen Kreis liegt an den Hängen der Nutscheid und wurde 1131 erstmals erwähnt. Sehenswert sind unter anderem die Bruchhauser Mühle, „Die Mauer“, das Denkmal von 1863 für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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