Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen |
Telefon: | 02361530 |
Fax: | 02361533290 |
E-Mail: | info@kreis-recklinghausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Str. 2, 45699 Herten |
Telefon: | 02366303327 |
Fax: | 02366303255 |
E-Mail: | stadtverwaltung@herten.de |
Anschrift: | Halterner Straße 5, 46284 Dorsten |
Telefon: | 02362665170 |
E-Mail: | bauaufsicht@dorsten.de |
Anschrift: | Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen |
Telefon: | 02091694178 |
Fax: | 02091694804 |
E-Mail: | stadt@gelsenkirchen.de |
Anschrift: | Westring 51 , 45657 Recklinghausen |
Telefon: | 02361502458 |
Fax: | 02361501234 |
E-Mail: | stadtverwaltung@recklinghausen.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck |
Telefon: | 02043992595 |
Fax: | 02043991630 |
E-Mail: | rathaus@stadt-gladbeck.de |
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Marl im Kreis Recklinghausen liegt am nördlichen Rand des Ruhrgebietes nahe dem Naturpark Hohe Mark und wurde schon im Jahre 890 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Marl in die Stadtteile Zentrum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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