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Anschrift: | Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghausen |
Telefon: | 02361530 |
Fax: | 02361534233 |
E-Mail: | info@kreis-recklinghausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lehmbecker Pfad 31, 45770 Marl |
Telefon: | 02365990 |
E-Mail: | info@marl.de |
Anschrift: | Freiligrathstraße 12, 44623 Herne |
Telefon: | 02323161653 |
E-Mail: | gesundheitsamt@herne.de |
Anschrift: | Kurt-Schumacher-Straße 4, 45875 Gelsenkirchen |
Telefon: | 02091692237 |
Fax: | 02091693505 |
E-Mail: | referat.gesundheit@gelsenkirchen.de |
Anschrift: | Westring 28/30, 44777 Bochum |
Telefon: | 02349102300 |
E-Mail: | gesundheitsamt@bochum.de |
Anschrift: | Gladbecker Str. 66, 46236 Bottrop |
Telefon: | 02041703501 |
Fax: | 02041703811 |
E-Mail: | amt53@bottrop.de |
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Recklinghausen am Nordrand des Ruhrgebietes liegt im gleichnamigen Kreis und wurde schon 1017 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist Recklinghausen für die alljährliche Ruhrfestspiele sowie die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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