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Sozialämter im Landkreis Rhein-Kreis Neuss - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Sozialamt des Landkreises
6.22 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Lindenstraße 4, 41515 Grevenbroich
Telefon:021816015001
Fax:021816015099
E-Mail:sozialamt@rhein-kreis-neuss.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
Sozialamt
6.36 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Am Markt 2, 41515 Grevenbroich
Telefon:02181608391
Fax:02181608202
E-Mail:info@grevenbroich.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(12)
Sozialamt
8.95 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen
Telefon:021838000
Fax:0218380027
E-Mail:info@rommerskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(4)
Sozialamt
9.42 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Promenadenstr. 43-45, 41460 Neuss
Telefon:02131905001
Fax:02131902488
E-Mail:soziales@stadt.neuss.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi 8-16 Uhr Do 13-18 Uhr Fr 8-12:30 Uhr
(4)
Sozialamt
11.99 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Am Rathaus 5, 41363 Jüchen
Telefon:021659155001
Fax:021659151199
E-Mail:stadt@juechen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(5)
Sozialamt
12.14 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen
Telefon:021332570
Fax:0213325777000
E-Mail:info@stadt-dormagen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(18)
Sozialamt
12.92 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst
Telefon:02131987266
Fax:02131987400
E-Mail:info@kaarst.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(10)
Sozialamt
13.74 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Regentenstraße 1, 41352 Korschenbroich
Telefon:021616130
Fax:02161613108
E-Mail:stadt@korschenbroich.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
17.59 km von Rhein-Kreis Neuss
Anschrift:Dorfstr. 20, 40670 Meerbusch
Telefon:02132916539
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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