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Anschrift: | Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach |
Telefon: | 02202132339 |
Fax: | 0220213102684 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 229, 51503 Rösrath |
Telefon: | 02205802416 |
Fax: | 02205802131 |
E-Mail: | infostadt@roesrath.de |
Anschrift: | Altenberger-Dom-Str. 31, 51519 Odenthal |
Telefon: | 022027100 |
Fax: | 02202710190 |
E-Mail: | post@odenthal.de |
Anschrift: | Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln |
Telefon: | 02212210 |
Fax: | 022122128494 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-koeln.de |
Anschrift: | Hauptstr. 25, 51491 Overath |
Telefon: | 022066020 |
Fax: | 02206602193 |
E-Mail: | post@overath.de |
Anschrift: | Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen |
Telefon: | 02144066301 |
Fax: | 02144066302 |
E-Mail: | 63@stadt.leverkusen.de |
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Bergisch Gladbach im Bergischen Land liegt im Rheinisch-Bergischen Kreis, ca. 10km östlich des Rheins und wurde 1139 erstmals urkundlich erwähnt. Als Wahrzeichen der Stadt gilt das Rathaus in Bensberg von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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