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Lohnsteuerhilfe Unna

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Zechenstr. 68, 59425 Unna
Telefon:02303963667
Fax:02303963668
E-Mail:andreas.buchbinder@vlh.de
Anschrift:Oststr. 3, 59174 Kamen
Telefon:02307556739
E-Mail:andreas.buchbinder@vlh.de
Anschrift:Im Ostkamp 21, 59423 Unna
Telefon:02308431733
E-Mail:christina.wollny@vlh.de
Anschrift:Fritz-Winter-Str. 97, 59199 Bönen
Telefon:023839369060
E-Mail:ingo.kalvari@vlh.de
Anschrift:Zum Mühlenstrang 17, 58239 Schwerte
Telefon:02304201903
E-Mail:stefanie.friedrich@vlh.de
Anschrift:Eisenberger Str. 159, 58708 Menden
Telefon:023731708363
Fax:023731708847
E-Mail:valentina.sperling@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 145, 58739 Wickede
Telefon:02377786568
E-Mail:gabriela.kimpel@vlh.de
Anschrift:Vincenz-Frigger-Str. 71, 59457 Werl
Telefon:02922910446
E-Mail:sabine.ruediger@vlh.de
Anschrift:Alter Mühlenweg 12, 44139 Dortmund
Telefon:02317760300
E-Mail:annette.klein@vlh.de
Anschrift:Traugottweg 9, 44225 Dortmund
Telefon:02311896427
Fax:02314753086
E-Mail:natalie.schlagin@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Unna? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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