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Stadtkasse - Häufige Fragen

Warum geben die Stadtkassen als Bankverbindungen nur IBAN und BIC, aber nicht Kontonummer und Bankleitzahl an?

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Seit Ende des Jahres 2013 wurde schrittweise der Geldtransfer deutschlandweit für einen einheitlichen Zahlungsverkehr im europäischen Raum auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Im Zuge dessen fallen schrittweise die alten nationalen Überweisungsmethoden mittels Kontonummer und Bankleitzahl weg. Stattdessen werden nun auch in Deutschland bei Überweisungen und Lastschriften nur noch die IBAN- und die BIC-Nummern benötigt. Demnach haben auch die Finanzverwaltungen der Kommunen in Deutschland die Angaben zu den Gemeindekonten auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Man kann sich bei Fragen zum SEPA-Verfahren einerseits an die Kassenverwaltung oder andererseits an das Geldinstitut wenden.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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