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Stadtkasse - Häufige Fragen

Ist die Stadtkasse über das SEPA-Lastschriftverfahren schriftlich zu ermächtigen?

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Das SEPA-Lastschriftverfahren dient im Allgemeinen dazu, dass entstehende Gebühren, Abgaben und Steuern der Kommunalverwaltung abgebucht werden können. Auf diesem Wege kann der Zahlungsverkehr sowohl von Seiten der Kassenverwaltung als auch vom Bürger vereinfacht werden. Grundlegend gilt, dass die Ermächtigung zur Abbuchung via Lastschriftverfahren schriftlich erfolgen muss. Einige Gemeinden und Städte bieten auch eine entsprechende Onlinefunktion auf ihren Websites an. Vielerorts kann man sich das Formular zur Erteilung der Lastschriftgenehmigung dort herunterladen. Im Regelfall kann man das Lastschriftverfahren auch schriftlich widerrufen. Nähere Informationen zum SEPA-Lastschriftverfahren kann man sich bei der zuständigen Kassenverwaltung einholen.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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