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Stadtkasse - Häufige Fragen

Muss ich der Stadtkasse meine geänderte Bankverbindung mitteilen?

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Die Kontodaten des Bürgers sind normalerweise dann für die Stadtkasse relevant, wenn man die Kassenverwaltung zum Lastschriftverfahren ermächtigt hat. Eine solche Einzugsermächtigung kann normalerweise nur für ein bestimmtes Kassenzeichen erfolgen, sodass regelmäßige Forderungen (z. B. Hundesteuer, Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren) über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden können. In solchen Fällen ist im Allgemeinen die Bankverbindung des Bürgers sehr wichtig, damit das Lastschriftverfahren reibungslos funktioniert. Sollte man der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, dann ist es anzuraten, ebenfalls eine Änderung der Bankverbindung mitzuteilen.

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Dazu passende Fragen:

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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