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Ja, in den einzelnen Oberlandesgerichten sind nicht nur die Zivil- und Strafsenate eingerichtet, sondern auch Generalstaatsanwaltschaften und Rechtsanwaltskammern. Die Einrichtung von Rechtsanwaltskammern in den Oberlandesgerichten ist entsprechend der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt. Die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer sind im Allgemeinen im Oberlandesgerichtsbezirk zugelassen. Selbst nach Auflösung eines Oberlandesgerichtes kann die hiesige Rechtsanwaltskammer weiterhin bestehen bleiben. Daher sind beispielsweise an den ehemaligen Standorten von Oberlandesgerichten in Tübingen, Freiburg und Kassel noch Rechtsanwaltskammern zu finden.