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Das Oberlandesgericht fungiert innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit – je nach Zuständigkeit in Straf- oder Zivilsachen oder im Rahmen von Ordnungswidrigkeits-Verfahren – als erste, zweite oder auch dritte Instanz. Generell ist es den Amtsgerichten und Landgerichten übergeordnet. Im Oberlandesgericht sind Zivil- und Strafsenate eingerichtet. Strafrechtlich fungiert es als Revisionsinstanz der Amtsgerichte sowie der Landgerichte. Im Zivilrecht wird das Oberlandesgericht als Berufungs- und Revisionsinstanz der Landgerichte tätig. Im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist den Oberlandesgerichten der Bundesgerichtshof übergeordnet.