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Das Oberlandesgericht befasst sich im Allgemeinen sowohl mit Ordnungswidrigkeiten als auch mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Im Bereich des Strafrechts ist das Oberlandesgericht auf mehreren Instanzen tätig. Zunächst kann es als erste Instanz bei Staatsschutzsachen tätig werden. Des Weiteren fungiert das Oberlandesgericht als Revisionsinstanz bei Urteilen, die im Landgericht durch Strafrichter oder Schöffengericht ausgesprochen wurden. Auch als Beschwerdeinstanz ist das Oberlandesgericht tätig, nämlich bei Entscheidungen durch die Strafvollstreckungskammern und Strafkammern von den Landesgerichten. Zudem trifft das Oberlandesgericht gerichtliche Entscheidungen in Klageerzwingungsverfahren.