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Gegenüber der Familienkasse besteht auf Grundlage des Einkommensteuergesetzes eine Mitteilungspflicht, wenn sich Änderungen in Bezug auf die eigenen Lebensverhältnisse ergeben. Welche Änderungen dies genau sind, kann man entweder über den Internetauftritt der Arbeitsagentur erfahren oder bei der zuständigen Familienkasse erfragen. Der Auszug eines Kindes gehört zu den meldepflichtigen Veränderungen.