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Oberlandesgericht - Häufige Fragen

Ist das Oberlandesgericht nur der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugeordnet?

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In erster Linie handelt es sich bei den Oberlandesgerichten um Institutionen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das bedeutet, dass das Oberlandesgericht im Allgemeinen für zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren zuständig ist. Dementsprechend sind auch in den einzelnen Oberlandesgerichten Zivil- und Strafsenate eingerichtet. Des Weiteren werden Oberlandesgerichte Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig. Hier fungieren die Oberlandesgerichte als Beschwerdeinstanz gegen die Entscheidungen durch die landgerichtlichen Zivilkammern und auch als Beschwerdeinstanz bei erstinstanzlichen Beschlüssen, die vom Landgericht gefällt werden.

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