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Arbeitsgericht - Häufige Fragen

Was für Instanzen gibt es im Arbeitsrecht?

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Zunächst gilt das Arbeitsgericht als die erste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Zu Beschlüssen und Urteilen des Arbeitsgerichts kann man Beschwerde oder Berufung einlegen. Hierfür ist das Landesarbeitsgericht die Berufungsinstanz und die Beschwerdeinstanz. Ähnlich einer Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht anzusehen, das als Revisionsgericht gilt. Innerhalb der Arbeitsgerichtsbarkeit sind auch Sprungrevisionen zulässig.

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