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Arbeitsgericht - Häufige Fragen

Wofür ist das Arbeitsgericht zuständig?

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In Deutschland kümmern sich Arbeitsgerichte grundsätzlich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber (z.B. Verträge, Kündigungen) sowie arbeitnehmerähnlichen Personen und Auftraggebern. Ebenso sind Arbeitsgerichte für Streitigkeiten zwischen Parteien eines Tarifvertrages zuständig. Als Basis für die Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gilt das Arbeitsgerichtsgesetz.

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