Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirburger Straße 4, 56470 Bad Marienberg |
Telefon: | 026616268348 |
Fax: | 026616268201 |
E-Mail: | verbandsgemeinde@bad-marienberg.de |
Anschrift: | Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur |
Telefon: | 02602124471 |
Fax: | 02602124238 |
E-Mail: | kreisverwaltung@westerwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg |
Telefon: | 02662801175 |
Fax: | 02662801260 |
E-Mail: | bauverwaltung@hachenburg-vg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 55, 56477 Rennerod |
Telefon: | 0266450670 |
Fax: | 026645957 |
E-Mail: | info@rennerod.rlp.de |
Anschrift: | Neumarkt 1, 56457 Westerburg |
Telefon: | 026632910 |
Fax: | 02663291888 |
E-Mail: | poststelle@vg-westerburg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden |
Telefon: | 02743929138 |
Fax: | 02743929410 |
E-Mail: | info@daaden.de |
Anschrift: | Eicher Weg 13, 57299 Burbach |
Telefon: | 027364560 |
Fax: | 027364555 |
E-Mail: | rathaus@burbach-siegerland.de |
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Bad Marienberg (Westerwald) im Westerwaldkreis liegt zwischen Limburg und Siegen an der Nister. Bad Marienberg ist gegliedert in Eichenstruth, Langenbach und Zinhain. Schon 1048 wurde Bad Marienberg erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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