Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Klosterstraße 9, 04668 Grimma |
Telefon: | 0343798520 |
Fax: | 03437911279 |
Anschrift: | Am Gericht 2, 04552 Borna |
Telefon: | 0343327550 |
Fax: | 03433275599 |
E-Mail: | verwaltung-agbrn@agbrn.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig |
Telefon: | 034149400 |
Fax: | 03414940600 |
E-Mail: | verwaltung-agl@agl.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Karl-Heine-Str. 12, 04229 Leipzig |
Telefon: | 0341487370 |
Fax: | 03414873798 |
E-Mail: | poststelle@bgh.bund.de |
Anschrift: | Burgstr. 11, 04600 Altenburg |
Telefon: | 034475590 |
Fax: | 03447559111 |
E-Mail: | poststelle@agabg.thueringen.de |
Anschrift: | Walther-Rathenau-Straße 9, 04838 Eilenburg |
Telefon: | 034236545 |
Fax: | 03423654300 |
E-Mail: | verwaltung-ageb@ageb.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Brüderstr. 5, 04758 Oschatz |
Telefon: | 0343590180 |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Zwischen Grimma und Borna liegt die Gemeinde Otterwisch, welche 1269 erstmals urkundliche Erwähnung fand. Bekannt ist der Ort vor allem durch seine regelmäßigen Veranstaltungen, beispielsweise die...
mehr
|
Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
|