Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Postplatz 5, 08523 Plauen |
Telefon: | 037413002700 |
Fax: | 037413004051 |
E-Mail: | spranger.constanze@vogtlandkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Robert-Koch-Straße 16a, 08340 Schwarzenberg |
Telefon: | 037712777105 |
Fax: | 03771277857105 |
E-Mail: | verkehr@kreis-erz.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau |
Telefon: | 0375440221900 |
Anschrift: | Bürgerstr. 20, 95028 Hof |
Telefon: | 092818151495 |
Fax: | 092818151496 |
E-Mail: | verkehrsueberwachung@stadt-hof.de |
Anschrift: | Schaumbergstr. 14, 95032 Hof |
Telefon: | 0928157209 |
Fax: | 0928157199 |
E-Mail: | verkehrswesen@landkreis-hof.de |
Anschrift: | Am Schafberge 5, 07570 Weida |
Telefon: | 03660325539 |
Fax: | 03660325551 |
E-Mail: | ordnungsamt@landkreis-greiz.de |
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Auerbach gilt als Zentrum des östlichen Vogtlandes und liegt an der Göltzsch, ca. 19km von Plauen entfernt. Auerbach wurde schon 1282 erstmals urkundlich erwähnt und ist auch als „Drei-Türme-Stadt“...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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