Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Fleethörn 9, 24103 Kiel |
Telefon: | 0431115 |
Fax: | 04319015000 |
E-Mail: | tiefbauamt@kiel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön |
Telefon: | 04522743324 |
Fax: | 04522743159 |
E-Mail: | bauamt@kreis-ploen.de |
Anschrift: | Großflecken 59, 24534 Neumünster |
Telefon: | 043219420 |
Fax: | 0432145970 |
E-Mail: | stadt@neumuenster.de |
Anschrift: | Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg |
Telefon: | 043312020 |
Fax: | 04331202574 |
E-Mail: | info@kreis-rd.de |
Anschrift: | Lübecker Str. 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788597 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 0462187395 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | bauaufsicht@schleswig-flensburg.de |
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Die Landeshauptstadt Kiel liegt an der Kieler Bucht zur Ostsee und zählt zu den Oberzentren Schleswig-Holsteins. Die Universitäts- und Hansestadt umfasst 18 Ortsbezirke. Kiel wurde zwischen 1233 und 1242...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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