Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Holstenstraße 106-108, 2-10, Kiel |
Telefon: | 04319013833 |
Fax: | 043190163809 |
E-Mail: | gruenflaechenamt@kiel.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön |
Telefon: | 04522743549 |
Fax: | 0452274395549 |
E-Mail: | umweltamt@kreis-ploen.de |
Anschrift: | Großflecken 59, 24534 Neumünster |
Telefon: | 043219420 |
Fax: | 0432145970 |
E-Mail: | stadt@neumuenster.de |
Anschrift: | Kaiserstr. 8, 24768 Rendsburg |
Telefon: | 043312020 |
Fax: | 04331202527 |
E-Mail: | info@kreis-rd.de |
Anschrift: | Lübecker Str. 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788600 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Anschrift: | Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 0462187395 |
Fax: | 0462187588 |
E-Mail: | natur-Landschaft@schleswig-flensburg.de |
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Die Landeshauptstadt Kiel liegt an der Kieler Bucht zur Ostsee und zählt zu den Oberzentren Schleswig-Holsteins. Die Universitäts- und Hansestadt umfasst 18 Ortsbezirke. Kiel wurde zwischen 1233 und 1242...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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