Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217930 |
Fax: | 04521793100 |
E-Mail: | poststelle@eutin.de |
Anschrift: | Lübecker Str. 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788597 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 31, 23714 Malente |
Telefon: | 0452399200 |
Fax: | 04523992070 |
E-Mail: | info@gemeinde-malente.landsh.de |
Anschrift: | Schlossberg 3/4, 24306 Plön |
Telefon: | 045225050 |
Fax: | 0452250569 |
E-Mail: | info@ploen.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 04561619431 |
Fax: | 04561619328 |
E-Mail: | info@neustadt-holstein.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön |
Telefon: | 04522743324 |
Fax: | 04522743159 |
E-Mail: | bauamt@kreis-ploen.de |
Anschrift: | Heinrich-Rieper-Str. 8, 24306 Plön |
Telefon: | 04522747162 |
Fax: | 04522747133 |
E-Mail: | info@amt-gps.de |
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Die Stadt Eutin des Kreises Ostholstein liegt inmitten der Seenplatte der Holsteinischen Schweiz. Der Name Eutin stammt aus dem Slawischen. Für Besucher interessant ist Eutin nicht nur durch das Eutiner...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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