Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg |
Telefon: | 043312060 |
Fax: | 04331206270 |
E-Mail: | info@rendsburg.de |
Anschrift: | Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg |
Telefon: | 043312027349 |
Fax: | 04331202295 |
E-Mail: | info@kreis-rd.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 24782 Büdelsdorf |
Telefon: | 043313550 |
Fax: | 04331355377 |
E-Mail: | rathaus@buedelsdorf.de |
Anschrift: | Rendsburger Straße 42, 24787 Fockbek |
Telefon: | 04331667759 |
Fax: | 04331667766 |
E-Mail: | k.gruenhagen@fockbek.de |
Anschrift: | Schulstraße 36, 24783 Osterrönfeld |
Telefon: | 0433184710 |
Fax: | 04331847171 |
E-Mail: | info@amt-eiderkanal.de |
Anschrift: | Meiereistraße 5, 24808 Jevenstedt |
Telefon: | 0433184780 |
Fax: | 04331847884 |
E-Mail: | info@amt-jevenstedt.de |
Anschrift: | Mühlenstraße 8, 24361 Groß Wittensee |
Telefon: | 0435699490 |
Fax: | 0435699497000 |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Rendsburg liegt am Nord-Ostsee-Kanal und verbindet die beiden Landesteile Schleswig und Holstein. Die Stadt wurde um 1150 gegründet und 1199 in der "Chronica Slavorum" von Arnold von Lübeck schriftlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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