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Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934850 |
Fax: | 03693485152 |
E-Mail: | info@lra-sm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695616101 |
Fax: | 03695616199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Markt 22, 99817 Eisenach |
Telefon: | 03691670309 |
Fax: | 03691670930 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha |
Telefon: | 036212140 |
Fax: | 03621214283 |
E-Mail: | stva@kreis-gth.de |
Anschrift: | Friedrich-König-Str. 42 , 98527 Suhl |
Telefon: | 03681742903 |
Fax: | 03681742919 |
E-Mail: | ordnungsamt@stadtsuhl.de |
Anschrift: | Ichtershäuser Str. 31, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 03628738800 |
Fax: | 03628738830 |
E-Mail: | landratsamt@ilm-kreis.de |
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Brotterode liegt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Freistaat Thüringen. Die Stadt, die 1039 erstmals in einer Urkunde namentlich erwähnt wurde, befindet sich am Oberlauf der Truse. Brotterode ist ein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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