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Anschrift: | Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg |
Telefon: | 03675871479 |
Fax: | 03675871325 |
E-Mail: | bauverwaltung@lkson.de |
Anschrift: | Bahnhofsplatz 1, 96515 Sonneberg |
Telefon: | 03675880201 |
Fax: | 03675880165 |
E-Mail: | info@sonneberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ortsstr. 13, 96524 Föritz |
Telefon: | 0367540930 |
Fax: | 03675409321 |
E-Mail: | info@foeritz.de |
Anschrift: | Georg-Langbein-Str. 1, 96465 Neustadt bei Coburg |
Telefon: | 0956881409 |
Fax: | 0956881222 |
E-Mail: | info@neustadt-bei-coburg.de |
Anschrift: | Schierschnitzer Str. 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz |
Telefon: | 03676479611 |
Fax: | 03676479648 |
E-Mail: | bauamt@foeritztal.de |
Anschrift: | Schloßgasse 20, 96528 Frankenblick |
Telefon: | 03676629319 |
Fax: | 03676629329 |
E-Mail: | liegenschaftsamt@frankenblick.eu |
Anschrift: | Marktplatz 4, 96523 Steinach/Thüringen |
Telefon: | 03676239135 |
Fax: | 03676239140 |
E-Mail: | info@steinach-thueringen.de |
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Sonneberg ist eine Stadt im gleichnamigen Landkreis und zugleich dessen Verwaltungssitz. Schon zu Beginn des 13. Jahrhunderts urkundlich erwähnt, galt Sonneberg lange Zeit als Zentrum der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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