Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Zeppelinring 24, 88422 Biberach |
Telefon: | 073515778597 |
Fax: | 073515778649 |
E-Mail: | info@sportkreis-biberach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedenstr. 6, 88212 Ravensburg |
Telefon: | 0751850 |
Fax: | 0751851905 |
E-Mail: | lra@rv.de |
Anschrift: | Ratzengraben 4b, 87700 Memmingen |
Telefon: | 08331850124 |
Fax: | 08331850123 |
E-Mail: | stadt@memmingen.de |
Anschrift: | Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen |
Telefon: | 075711022151 |
Fax: | 075711021029 |
E-Mail: | info@lrasig.de |
Anschrift: | Albrechtstraße, 88041 Friedrichshafen |
Telefon: | 075412040 |
Fax: | 075412048800 |
E-Mail: | info@bodenseekreis.de |
Anschrift: | Schillerstr. 30, 89077 Ulm |
Telefon: | 07311850 |
E-Mail: | info@alb-donau-kreis.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Ingoldingen ist eine Ansiedlung im Landkreis Biberach im Bundesland Baden-Württemberg. Nordic Walking lässt sich hier prima in dieser Gegend ausüben, auch Radfahrer und Wanderer kommen hier nicht zu kurz...
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Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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