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Pressestellen in Neukirch (Bodenseekreis) - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Tettnang
9.32 km von Neukirch (Bodenseekreis)
Anschrift:Montfortplatz 7, 88069 Tettnang
Telefon:07542510101
Fax:07542510175
E-Mail:rathaus@tettnang.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr, Do 14:00-18:00 Uhr
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Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bodenseekreis
19.2 km von Neukirch (Bodenseekreis)
Anschrift:Albrechtstr. 77, 88045 Friedrichshafen
Telefon:075412045566
Fax:075412047566
E-Mail:robert.schwarz@bodenseekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Neukirch (Bodenseekreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Sigmarszell
8.39 km von Neukirch (Bodenseekreis)
Anschrift:Hauptstr. 28, 88138 Sigmarszell
Telefon:0838992030
Fax:08389920349
E-Mail:amtsblatt@vgem-sigmarszell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 14-18 Uhr
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Pressestelle Wangen im Allgäu
9.83 km von Neukirch (Bodenseekreis)
Anschrift:Herrenstr. 34, 88239 Wangen im Allgäu
Telefon:07522740
Fax:0752274199
E-Mail:info@wangen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Opfenbach
9.87 km von Neukirch (Bodenseekreis)
Anschrift:Bodenseestr. 19, 88145 Opfenbach
Telefon:08385921415
Fax:08385921418
E-Mail:gemeinde@opfenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
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Pressestelle Bodolz
10.28 km von Neukirch (Bodenseekreis)
Anschrift:Rathausstr. 20, 88131 Bodolz
Telefon:08382933011
Fax:08382933021
E-Mail:c.ruh@bodolz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Hergatz
10.64 km von Neukirch (Bodenseekreis)
Anschrift:Salzstr. 18, 88145 Hergatz
Telefon:0838592130
Fax:08385921355
E-Mail:gemeinde@hergatz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Neukirch (Bodenseekreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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