Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Stadtstr. 2, 79104 Freiburg im Breisgau |
Telefon: | 076121870 |
E-Mail: | baurecht@lkbh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau |
Telefon: | 07612014301 |
E-Mail: | bra@stadt.freiburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1-5, 79183 Waldkirch |
Telefon: | 07681404182 |
E-Mail: | vogt@stadt-waldkirch.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 07641451379 |
E-Mail: | baunatur@landkreis-emmendingen.de |
Anschrift: | Landvogtei 10, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 07641452723 |
E-Mail: | stadt@emmendingen.de |
Anschrift: | Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen |
Telefon: | 07751863104 |
E-Mail: | angelika.zevola@landkreis-waldshut.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Hinterzarten liegt im Hoch-Schwarzwald, eingegliedert im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald unweit von Freiburg. Hier in Hinterzarten werden Naturliebhaber nicht zu kurz kommen. Nordic Walking...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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