Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Vogteistr. 42-46, 75363 Calw |
Telefon: | 07051160681 |
Fax: | 07051795681 |
E-Mail: | Beate.Rothfuss@kreis-calw.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nordstr. 15, 75392 Deckenpfronn |
Telefon: | 070563268 |
Fax: | 070569656220 |
E-Mail: | j.schneider@lrabb.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 71263 Weil der Stadt |
Telefon: | 07033521208 |
Fax: | 07033521122 |
E-Mail: | o.spaeth@weil-der-stadt.de |
Anschrift: | Hauptstr. 6, 71134 Aidlingen |
Telefon: | 070347358 |
Fax: | 07034654294 |
E-Mail: | t.widmayer@lrabb.de |
Anschrift: | Rathaus Malmsheim, 71272 Renningen |
Telefon: | 07159160617 |
Fax: | 07159160626 |
E-Mail: | forstverwaltung@renningen.de |
Anschrift: | Seitenweg 7, 71131 Jettingen |
Telefon: | 0745275217 |
Fax: | 07452790722 |
E-Mail: | u.alber@lrabb.de |
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In der Region Nordschwarzwald, im westlichen Teil von Baden-Württemberg befindet sich der Landkreis Calw. Dieser umfasst neben der Gemeinde Schömberg und den Städte Nagold und Wildberg auch die folgenden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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