Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schwarzwaldstraße 4, 79312 Emmendingen |
Telefon: | 076414519210 |
Fax: | 076414519299 |
E-Mail: | vermessungsamt@landkreis-emmendingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Allee 1, 79114 Freiburg |
Telefon: | 07612014201 |
E-Mail: | vermessungsamt@stadt.freiburg.de |
Anschrift: | Badstraße 20 , 77652 Offenburg |
Telefon: | 07818051800 |
Fax: | 07818051890 |
E-Mail: | vermessung-flurneuordnung@ortenaukreis.de |
Anschrift: | Humboldtstraße 11, 78166 Donaueschingen |
Telefon: | 077219135700 |
Fax: | 077219138970 |
E-Mail: | vermfno@lrasbk.de |
Anschrift: | Europaplatz 1, 79206 Breisach |
Telefon: | 076121879950 |
Fax: | 076121875599 |
E-Mail: | vermessung@lkbh.de |
Anschrift: | Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil |
Telefon: | 0741244920 |
Fax: | 0741244921 |
E-Mail: | vermessungsamt@landkreis-rottweil.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Gemeinde Simonswald liegt im Simonswälder Tal, der zum Naturpark Südschwarzwald in Baden-Württemberg gehört. Simonswald ist im Landkreis Emmendingen eingegliedert, unweit von Freiburg im Breisgau...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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