Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 6, 75203 Kämpfelbachtal |
Telefon: | 07232300964 |
Fax: | 07232300999 |
E-Mail: | poststelle@gvv-kaempfelbachtal.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gartenstraße 12, 75228 Ispringen |
Telefon: | 07231981222 |
Fax: | 07231981230 |
E-Mail: | gemeinde@ispringen.de |
Anschrift: | Weinbergstraße 9, 75210 Keltern |
Telefon: | 0723670333 |
Fax: | 0723670370 |
E-Mail: | gemeinde@keltern.de |
Anschrift: | San-Biagio-Platani-Platz 8, 75196 Remchingen |
Telefon: | 072327979470 |
Fax: | 072327979704 |
E-Mail: | info@remchingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 75175 Pforzheim |
Telefon: | 07231392401 |
Fax: | 07231391347 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schloßstraße 2, 75245 Neulingen |
Telefon: | 0723742823 |
Fax: | 0723742845 |
E-Mail: | info@neulingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Knapp 7 km von der Stadt Pforzheim entfernt liegt die Gemeinde Kämpfelbach. Sie gehört zum Landkreis Enzkreis in Baden-Württemberg. Eine gute Möglichkeit, die Geschichte von der Region kennenzulernen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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