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Anschrift: | Herrenfelder Straße 14, 72250 Freudenstadt |
Telefon: | 074419200 |
Fax: | 07441920999900 |
E-Mail: | post-buw@kreis-fds.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hirschbergstr. 29, 72336 Balingen |
Telefon: | 07433921321 |
Fax: | 07433921388 |
E-Mail: | umweltamt@zollernalbkreis.de |
Anschrift: | Vogteistraße 42-46, 75365 Calw |
Telefon: | 07051160950 |
Fax: | 07051795388 |
E-Mail: | lra.info@kreis-calw.de |
Anschrift: | Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen |
Telefon: | 070712042566 |
Fax: | 070712042379 |
E-Mail: | tiefbauamt@tuebingen.de |
Anschrift: | Königstraße 36, 78628 Rottweil |
Telefon: | 0741244249 |
E-Mail: | kreisbauamt@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Parkstraße 16, 71034 Böblingen |
Telefon: | 070316630 |
Fax: | 070316631483 |
E-Mail: | posteingang@lrabb.de |
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Horb am Neckar liegt im Landkreis Freudenstadt zwischen Stuttgart und Rottweil. Am östlichen Rand des Schwarzwaldes gelegen, wurde der Ort schon um 1090 erstmals in einer Urkunde genannt und ist heute sehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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