Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Felsenstr. 36, 89518 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213210 |
E-Mail: | bauamt@landkreis-heidenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 18-20, 89537 Giengen an der Brenz |
Telefon: | 073229522380 |
E-Mail: | wolf-michael.meyer@giengen.de |
Anschrift: | Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen |
Telefon: | 073249550 |
E-Mail: | info@herbrechtingen.de |
Anschrift: | Kuftenstraße 19, 89129 Langenau |
Telefon: | 0734596400 |
E-Mail: | info@vv-langenau.de |
Anschrift: | An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg |
Telefon: | 0822195377 |
Fax: | 0822195240 |
E-Mail: | r.hammerschmidt@landkreis-guenzburg.de |
Anschrift: | Grabenstr. 15, 89522 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213273412 |
E-Mail: | bauordnungsamt@heidenheim.de |
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Niederstotzingen liegt am südöstlichen Rand der Schwäbischen Alb und fand 1143 seine erste urkundliche Erwähnung. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Stadtbild, so das klassizistische Schloss...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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