Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Allee 17, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 07940180 |
E-Mail: | info@hohenlohekreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 15, 74613 Öhringen |
Telefon: | 0794168171 |
E-Mail: | juergen.viel@oehringen.de |
Anschrift: | Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 079401290 |
E-Mail: | info@kuenzelsau.de |
Anschrift: | Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917550 |
E-Mail: | u.hirschmann@lrasha.de |
Anschrift: | Am Säumarkt 6, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 0791751233 |
E-Mail: | baerbel.naegele@schwaebischhall.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 74189 Weinsberg |
Telefon: | 07134512250 |
E-Mail: | thomas.goth@weinsberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Neuenstein im Hohenlohekreis wurde 1230 erstmals urkundlich genannt und liegt an der Burgenstraße. Neuenstadt umfasst die Stadtteile Neuenstein, Kirchensall, Kleinhirschbach, Obersöllbach, Eschelbach...
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Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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